Fahrpreise
es gibt zwei Möglichkeiten den Fahrpreis eines Taxis zu bestimmen. Dabei kommt es auf die zurückzulegende Wegstrecke und den Ort an.
Innerhalb des sogenannten Pflichtfahrgebietes ist es nicht erlaubt Fahrten ohne "Taxiuhr" durchzuführen.
Das Pflichtfahrgebiet der Firma Taxi Beilngries GmbH erstreckt sich auf die Landkreise Eichstätt, Ingolstadt und Neuburg.
Außerhalb dieses Gebietes kann der Fahrpreis frei vereinbart werden.
Die Taxitarifordnung Landkreis Eichstätt ist der gesetzliche Hintergrund.
Wenn Sie diese Vorschrift einsehen wollen klicken Sie hier
lt. Taxitarifordnung Landkreis Eichstätt gelten zur Zeit folgende Entgelte
KM Preis € 1,40
Grundbetrag € 2,30
Wartezeit pro Min. € 0,33
wird für Fahrradtransport oder Gepäckbeförderung ein Anhänger benötigt
erhöht sich der Kilometerpreis auf € 1,90

